Rechtsanwalt Stefan Müller · Lörrach

Strafrecht braucht einen klaren Blick.

Erst verstehen. Dann entscheiden.

Eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung wirft schnell Fragen auf. Ich helfe Ihnen, das Schreiben einzuordnen und die nächsten Schritte anhand Ihrer Unterlagen zu besprechen – ohne voreilige Versprechen.

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Schillerstraße 19, 79540 Lörrach · Website-Anfragen wahren keine Fristen.

Burg Rötteln bei LörrachRechtsanwalt Stefan Müller, Kanzleiporträt
Bildmontage: Kanzleiporträt von Stefan Müller und Burg Rötteln bei Lörrach
Konkretes Schreiben prüfenKeine vorschnelle AussageFristen ernst nehmenPersönlicher Kontakt
Ihre Situation

Was ist passiert?

Jeder Vorwurf und jedes Schreiben verlangt eine andere Antwort. Wählen Sie Ihr Thema für erste Hinweise – oder stellen Sie direkt eine geführte Anfrage.

Porträt von Rechtsanwalt Stefan Müller
Ihr Ansprechpartner

Ein Ansprechpartner. Ein verständlicher nächster Schritt.

Ich bin Rechtsanwalt Stefan Müller. Im Strafrecht kommt es oft zuerst darauf an, den Verfahrensstand richtig einzuordnen: Was liegt schriftlich vor? Welche Termine stehen an? Welche Informationen fehlen noch?

Eine Einschätzung ohne Ihre Unterlagen wäre Spekulation. Bringen Sie Schreiben und zeitlichen Ablauf zum Gespräch mit – wir besprechen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Kanzlei anrufen
So gehen wir vor

Ruhig, geordnet und ohne Schnellschüsse.

01

Unterlagen sichern

Schreiben, Umschläge, Termine und vorhandene Protokolle vollständig aufheben.

02

Vorwurf einordnen

Im Gespräch klären wir, was bekannt ist – und welche Informationen noch fehlen.

03

Vorgehen besprechen

Erst nach Prüfung des konkreten Falls lässt sich ein sinnvoller nächster Schritt bestimmen.

Geführte Fallanfrage

Gut vorbereitet Kontakt aufnehmen.

Das mehrstufige Formular fragt nur Angaben ab, die für eine erste Einordnung hilfreich sein können. Sie können Unterlagen optional beifügen und Ihre Angaben vor dem Absenden kontrollieren.

  • Passende Fragen je Anliegen
  • Optionale Unterlagen, klare Dateigrenzen
  • Zusammenfassung vor dem Versand

Ihr Anliegen strukturiert schildern

  1. 1Anliegen auswählen
  2. 2Situation kurz beschreiben
  3. 3Termine und Stand nennen
  4. 4Unterlagen optional wählen
  5. 5Kontakt und Prüfung

Ohne Registrierung. Alternativ können Sie die Kanzlei anrufen.

In Lörrach erreichbar

Vor Ort. Mit klarem Kontaktweg.

Die Kanzlei befindet sich in der Schillerstraße 19 in Lörrach. Für zeitkritische Schreiben ist der direkte Anruf besonders wichtig. Persönliche Termine erfolgen nach Vereinbarung.

07621 1605310 anrufen
Blick über die Stadt Lörrach und die Umgebung
Stadtansicht Lörrach · Pierre Likissas / Wikimedia Commons, CC BY 3.0
Häufige Fragen

Kurz und verständlich.

Muss ich zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erscheinen?

Eine polizeiliche Einladung ist von einer Ladung der Staatsanwaltschaft zu unterscheiden. § 163a Abs. 3 StPO regelt die Erscheinenspflicht auf staatsanwaltschaftliche Ladung. Lassen Sie das konkrete Schreiben prüfen, bevor Sie es ignorieren.

Darf ich zunächst schweigen?

Beschuldigte dürfen sich zur Sache äußern oder nicht zur Sache aussagen und vor der Vernehmung einen Verteidiger befragen; siehe § 136 StPO. Eine etwaige Pflicht zum Erscheinen ist davon zu unterscheiden.

Bekomme ich die Ermittlungsakte sofort vollständig?

Nicht unbedingt. Die Einsicht kann während laufender Ermittlungen unter den Voraussetzungen des § 147 Abs. 2 StPO teilweise begrenzt sein. Der neue Ratgeber zur Akteneinsicht erklärt die Grundzüge.

Was sollte ich für das erste Gespräch bereithalten?

Hilfreich sind das vollständige Schreiben mit Umschlag, Aktenzeichen, genannte Termine und vorhandene Protokolle. Halten Sie den bisherigen Ablauf stichwortartig fest. Welche weiteren Unterlagen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.

Wozu dient die Akteneinsicht?

Sie hilft, den konkreten Tatvorwurf und die bisherigen Ermittlungsergebnisse zu kennen. Für Verteidiger regelt § 147 StPO die Akteneinsicht. Umfang und Zeitpunkt sind im Einzelfall zu prüfen.

Wahrt dieses Formular eine Frist?

Nein. Eine Website-Anfrage ist weder Rechtsbehelf noch sichere Fristwahrung. Bei fristgebundenen Schreiben bitte unverzüglich direkt Kontakt aufnehmen.

Direkter Kontakt

Besprechen wir den nächsten Schritt.

Bringen Sie bitte das konkrete Schreiben und vorhandene Unterlagen mit. Ob und wie gehandelt werden sollte, lässt sich erst nach Prüfung der Umstände beurteilen.

Rechtsanwalt Stefan Müller

Schillerstraße 19
79540 Lörrach

07621 1605310
info@kanzlei-ra-mueller.de

Termine nach Vereinbarung. Website-Anfragen wahren keine Fristen.

Standorte und Rechtsgebiete

Weitere Wege zur Kanzlei

Stefan Müller informiert auf eigenständigen Websites zu weiteren Rechtsgebieten und Standorten. Wählen Sie die Seite, die zu Ihrem Anliegen passt.

Erste Orientierung